Diese Woche habe ich in der ersten Stadtparlamentssitzung des Jahres eine Interpellation eingereicht. Es geht dabei um die UNO Behindertenrechtskonvention, welche seit 2014 in der Schweiz in Kraft ist. Ich möchte vom Stadtrat wissen:

  1. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die UNO Behindertenrechtskonvention für die Stadt St.Gallen und die städtische Behindertenpolitik?
  2. Welche konkreten Massnahmen und Projekte aus dem letzten Bericht „Behindert – ungehindert“ hat der Stadtrat tatsächlich umgesetzt, bzw. wird er umsetzen? Welche Massnahmen und Projekte sind geplant? Welcher Zeithorizont ist dafür vorgesehen?
  3. Wie steht der Stadtrat zur Idee, neben dem bisher genutzten Internationalen Tag der behinderten Menschen (3. Dez.) neu einen städtischen Inklusionstag zur Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Fachpersonen zu institutionalisieren?
  4. Wie, ab wann und in welchem Umfang wird der Stadtrat die Möglichkeit nutzen, städtische Publikationen und wichtige alltägliche Informationen in die sogenannte „Leichte Sprache“ zu übersetzen?

Ich bin gespannt auf die Antworten! Danke allen, die mich mit Infos, Gesprächen und Inputs für diese Interpellation unterstützt haben. Danke auch den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die fast in globo die Interpellation unterschrieben haben. Ein spezieller Dank auch an Cem Kirmizitoprak.

Die Interpellation können Sie hier herunterladen:
>Interpellation_Stefan Grob

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