Parlamentarischer Vorstoss: „Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Stadt St.Gallen“

Ich habe zusammen mit Jeyakumar Thurairajah (Grüne), Franziska Ryser (Junge Grüne) und Marlene Bodenmann (SP) einen Vorstoss an den Stadtrat eingereicht betreffend „Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Stadt St. Gallen“ .Kinder sind eigenständige Individuen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen, sie brauchen Schutz und Fürsorge. Das war und ist nach wie vor in vielen Teilen der Welt keine Selbstverständlichkeit. Vor bald dreissig Jahren, am 20. November 1989, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ die UN-Kinderrechtskonvention angenommen, um Global ein Fundament für gleiche Kinderrechte zu schaffen.

Die Kinderrechtskonvention stützt sich auf vier Grundprinzipien:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 2, Abs.1)
  • Das Recht auf Wahrung des Kindeswohl (Artikel 3, Abs.1)
  • Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung (Artikel 6)
  • Das Recht auf Anhörung und Partizipation (Artikel 12)

Auch die Schweiz hat 1997 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich somit verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verwirklichung der Konventionsrechte zu treffen. Diese vier Grundprinzipien sollten auch in der Gemeinde verankert sein, da Kinder in diesem Raum wichtige und lebensprägende Erfahrungen sammeln.

Der fünfte Staatenbericht der Schweiz an den UNO-Kinderrechtsausschuss ist im nächsten Jahr fällig. In diesem Bericht werden die Massnahmen zur Verwirklichung des Abkommens, erzielte Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung dokumentiert. Auf dieser Grundlage spricht der Ausschuss Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Kinderrechte an die Schweiz aus. Deshalb ist eine Bestandsaufnahme angezeigt.

Wir haben den Stadtrat aufgefordert, einen Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonventions-Empfehlungen vom 26.02.2015 zu erstellen, ausserdem baten wir den Stadtrat zu prüfen, ob und wie die vier Grundprinzipien in die Gemeindeordnung einzufügen sind, um sie für den Alltagsgebrauch privater und kommunaler Rechtsanwendung zu operationalisieren.

Parlamentarischer Vorstoss zu „Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Stadt St. Gallen“

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