Heute habe ich im Tagblatt (Freitag, 30.9.2016, S. 23) die Kurzmeldung über die neue Strategie Kindesschutz der St.Galler Regierung gelesen und dazu einen Leserbrief verfasst:

Kindesschutz bleibt ein wichtiges Thema in der Schweiz

Viel zu kurz ist die Meldung im Tagblatt über die soeben von der St.Galler Regierung verabschiedete Strategie Kindesschutz ausgefallen. Das wichtige Papier sieht vor, das bestehende Beratungsangebot im Bereich Kindesschutz weiter zu pflegen und Weiterbildungen zu fördern. Dazu gehören Schwerpunkte wie etwa die Stärkung der Kinderrechte in Rechtsverfahren oder die gezielte Sorge um Kinder aus psychisch belasteten Familien.

Das Thema Kinderrechte gibt aber nicht nur auf kantonaler Ebene zu reden, sondern auch im National- und Ständerat. So hat sich der Ständerat diese Woche für eine Ausweitung der Meldepflicht ausgesprochen: Wer beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern hat, soll bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden informieren müssen. Die Ausweitung dieser Meldepflicht ist leider notwendig, wie auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga darlegte. Sie erinnerte an die grosse Zahl von Misshandlungen: 2014 hätten die Kinderkliniken 1400 Fälle gemeldet. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder war unter sechs Jahre alt, ein Viertel unter zwei Jahren. Es handelte sich dabei um Misshandlungen, die eine Spitalbehandlung nötig machten.

Von den neuen Regeln betroffen wären Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben – beispielsweise professionelle Sporttrainer, Musiklehrer, Angestellte von Kinderkrippen und Tagesmütter. Sie sollen bei den Kindesschutzbehörden Meldung erstatten müssen, wenn sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist.

Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit – beispielsweise Lehrer oder Sozialarbeiter – den Behörden grundsätzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Ich begrüsse es, wenn diese Pflicht auch für Fachpersonen aus Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gilt, um wirksam zu einer Sensibilisierung beizutragen. Mit der Ausweitung der Meldepflicht steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden von Missbrauchsfällen Kenntnis erhalten und hinschauen können.

Stefan Grob, Stadtparlamentarier CVP/CSP

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.