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Am 28. Februar wird über die so genannte Durchsetzungsinitiative abgestimmt. Diese gibt vor, den Volkswillen der Ausschaffungsinitiative durchsetzen zu wollen, obwohl das Parlament die Ausschaffungsinitiative bereits fristgerecht umgesetzt hat. Es braucht somit keine weitere Initiative. Tatsächlich geht die Initiative in vielen Punkten weiter als der Originaltext, indem sie etwa Bagatelldelikte als Gründe für eine automatische Ausschaffung hinzufügt (sofern sich zwei innerhalb von zehn Jahren ereignen), Härtefallklauseln verunmöglicht und einen neuen Gesetzgebungsmechanismus schafft, bei dem das Parlament als Legislative umgangen wird und Stimmbürger direkt als Gesetzgeber fungieren.

Die Initiative hat auch für Familien mit Kindern enormes Schadenspotential, denn die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen sind nicht für Schwerverbrecher gedacht: So habe ich zum Beispiel erfahren, dass eine Mutter ohne Schweizer Pass ausgeschafft werden müsste, wenn sie versehentlich eine Falschangabe beim Abrechnen des Kindergeldes gemacht hat, ebenso ein Familienvater, der in einer Tempo-30-Zone mit 50 geblitzt wird und ein paar Jahre später als Unbeteiligter in eine Schlägerei gerät. Möchte die Familie zusammenbleiben, ist auch der Rest der Familie gezwungen, die Schweiz zu verlassen.

Aus Sicht der betroffenen Kinder greifen beide Szenarien massiv in ihre Rechte und ihre Entwicklung ein. Verlässt die gesamte Familie das Land, muss das Kind – möglicherweise ohne entsprechende Sprachkenntnisse – in einem fremden Land mit einem fremden Bildungssystem wieder Fuss fassen. Bleibt der andere Elternteil mit den Kindern in der Schweiz, wird das Kind gegen seinen Willen von Mutter oder Vater getrennt (dies widerspricht Art. 9 UNO Kinderrechtskonvention). Damit werden Kinder mit Elternteilen ohne Schweizer Pass massiv schlechter gestellt als solche mit zwei Schweizer Eltern.

Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, denen Menschenrechte und vor allem auch die Rechte der Kinder wichtig sind, müssen daher ein überzeugtes Nein in die Urne legen, um diese menschenverachtende Durchsetzungsinitiative abzulehnen.

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