Am 18. September 2018 habe ich eine einfache Anfrage zum öffentlichen Beschaffungswesen an den Stadtrat eingereicht.

Der Begriff «Nachhaltigkeit» hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Als nachhaltig gilt eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

Während der letzten Jahre ist das Bewusstsein in der Bevölkerung gewachsen, dass Unternehmen, aber auch der Staat nachhaltiger wirtschaften müssen, um der Umweltbelastung und Ressourcenverknappung entgegen zu wirken. Ausserdem hat der Bund eine «Strategie der Nachhaltigen Entwicklung 2016-2019» (SNE) formuliert, welche sich stark an der globalen Agenda 2030 der Vereinten Nationen orientiert.

Die öffentliche Beschaffung kann einen wichtigen Beitrag leisten zum Schutz der Umwelt indem sie nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgt, sondern auch ökologische Kriterien berücksichtigt und Produkte nachfragt, die möglichst geringe Auswirkungen auf das Ökosystem haben.

In diesem Zusammenhang bat ich den Stadtrat zu folgenden Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen in der Stadt St.Gallen Stellung zu nehmen:

• Welchen Stellenwert misst der Stadtrat dem Thema der «nachhaltigen öffentlichen Beschaffung» zu?

• Welche Massnahmen setzt der Stadtrat aktuell um bzw. sind in Planung, um die nachhaltige Beschaffung bereits nach geltendem Vergaberecht zu fördern?

• Inwiefern hat sich der Stadtrat in diesem Zusammenhang bereits mit den Themen der Agenda 2030 und den «Sustainable Development Goals» auseinandergesetzt, insb. dem SDG 12 betreffend nachhaltige Konsummuster?

• Ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema (Sustainable Development Goals) und in der Folge der Aufbau von Know-how zu diesem Thema geplant?

• Ist der Stadtrat gewillt, gegenüber dem Baudepartement des Kantons St. Gallen dahingehend Stellung zu nehmen, dass er die bereits absehbare Stossrichtung der Vergaberechtsreform Bund auch im Rahmen der anstehenden Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) befürwortet?

 

 

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